Regelungen zum Studienablauf - Informatik (Magister Nebenfach)
Informatik als Nebenfach in Magisterstudiengängen
Informatik kann ohne besonderen Antrag als eines der beiden Nebenfächer in Magisterstudiengängen der Universität Tübingen studiert werden. Die Anforderungen im Nebenfach Informatik werden durch die entsprechende Prüfungsordnung festgelegt.
Hinweis zur Orientierungsprüfung: Für Magisterstudiengänge gilt generell, daß die Orientierungsprüfung nur in einem Fach abgelegt wird. In der Regel ist dies das Magisterhauptfach. Manche Magisterprüfungsordnungen lassen jedoch zu, daß die Orientierungsprüfung auch in einem Nebenfach abgelegt werden kann. Auf diesen möglichen Fall beziehen sich die Regelungen zur Orientierungsprüfung in der Prüfungsordnung für Informatik als Magisternebenfach. Wenn Sie also ein Hauptfach studieren, das die Orientierungsprüfung nur im Hauptfach zuläßt (wie z.B. Philosophie), können Sie diese Regelungen ignorieren.
Verfahren bei der Zwischenprüfung
Für die Zwischenprüfungsklausuren (= Vordiplomsklausuren) melden Sie sich im Prüfungssekretariat Informatik (Frau Sabrowski) an. Die maßgeblichen Regelungen werden jeweils vor der Klausur durch Aushang bekanntgegeben. Nach Benotung der Klausur erhält Prof. Schroeder-Heister eine Mitteilung über das Ergebnis. Sobald Sie alle für das Bestehen der Zwischenprüfung erforderlichen Klausuren mit Erfolg absolviert haben, stellt Prof. Schroeder-Heister eine Zwischenprüfungsbescheinigung aus. In begründeten Fällen kann auch eine Bescheinigung über eine einzelne Zwischenprüfungsklausur ausgestellt werden.
Anmeldung zur Magisterprüfung
Die Anmeldung zur Magisterprüfung erfolgt in der Fakultät des (ersten) Hauptfaches, im folgenden "Hauptfakultät" genannt. Das Verfahren ist je nach Hauptfakultät etwas unterschiedlich. In jedem Fall ist es so, daß die Informatik gegenüber der Hauptfakultät bescheinigen muß, daß Sie die Prüfungsvoraussetzungen im Fach Informatik erfüllen. Manche Fakultäten stellen dazu ein Formular bereit. Wenn Sie mit diesem Formular und den entsprechenden Unterlagen (Zwischenprüfungsbescheinigung sowie Scheine, die gemäß Prüfungsordnung / Studienplan erforderlich sind) zu mir kommen, prüft Prof. Schroeder-Heister die Unterlagen und unterzeichnet das Formular. Wenn die Hauptfakultät kein Formular bereitstellt, stellt Prof. Schroeder-Heister eine entsprechende Bescheinigung aus. Nach derzeitigem Kenntnisstand geben die Neuphilologische Fakultät und die Fakultät für Kulturwissenschaften Formulare aus, während die Fakultät für Philosophie und Geschichte sowie die Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften eine von der Informatik formulierte Bescheinigung erwarten. Bitte prüfen Sie vor Anmeldung bei der Hauptfakultät, welche Regelungen bestehen.
Ansprechpartner
Ansprechpartner Informatik | Prof. Schroeder-Heister |
|---|---|
Adresse | Universität Tübingen |
Kontakt |
Ansprechpartner Hauptfakultäten | Ansprechpartner | Telefon | |
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Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften | Fakultätsassistentin Meike Rehburg | 29 76857 | meike.rehburg (at) uni-tuebingen.de |
Fakultät für Kulturwissenschaften Prüfungsangelegenheiten | Ute Horack | 29-76859 | ute.horack (at) uni-tuebingen.de |
Neuphilologische Fakultät | Fakultätsassistentin Dr. Heike Winhart | 29-76855 | heike.winhart (at) uni-tuebingen.de |
Philosophisches Seminar | Seminarassistent Dietmar Koch | 29-76852 | dietmar.koch (at) uni-tuebingen.de |
Historisches Seminar | Fakultätsassistent Dr. Stefan Zauner | 29-76854 | stefan.zauner (at) uni-tuebingen.de |

