Regelungen zum Studienablauf - Informatik (Magister Hauptfach)

Informatik als zweites Hauptfach in Magisterstudiengängen

Informatik kann auf Antrag als zweites Hauptfach in Magisterstudiengängen der Universität Tübingen studiert werden, d.h. als das Hauptfach, in dem nicht die Magisterarbeit geschrieben wird. Auf diesen Antrag hin, der an Prof. Schroeder-Heister als Institutsbeauftragten für Magisterstudiengänge zu richten ist, wird ein individueller Studienplan für das Studienfach Informatik erstellt. Dazu sollte eine persönliche Beratung bei Prof. Schroeder-Heister erfolgen.

 

Beispiel: genehmigungsfähiger Studienplan (auch ohne vorherige Beratung).

 

Grundstudium

  1. Informatik I (mit Schein)
  2. Informatik III (mit Schein)
  3. 1) Wahlweise Informatik II (mit Schein) ODER 2) Algorithmen (ohne Schein) + Technische Informatik II (mit Schein)

 

Orientierungsprüfung: Hier gelten die Regelungen des Diplomstudiengangs Informatik.

 

Zwischenprüfung: Je eine einstündige Klausur zu a), b) und c1) bzw.: a), b) und Technische Informatik. Die Klausuren finden studienbegleitend statt.

 

Hauptstudium

Zwei Gebiete aus der Informatik im Umfang von je 8 SWS (d.h. Theoretische/Praktische Informatik, Theoretische/Technische Informatik oder Praktische/Technische Informatik). Der Besuch von zwei Vorlesungen oder einer Vorlesung und einem Seminar muß durch Übungs- bzw. Seminarscheine nachgewiesen sein.

 

Studienarbeit (mit Schein)

 

Magisterprüfung: Zwei mündliche Prüfungen von je ½ Stunde zu den im Hauptstudium gewählten Gebieten, die zu einer Prüfung zusammengelegt werden können.

 

Der Antrag auf Erstellung eines Studienplans für Informatik als zweites Magisterhauptfach ist schriftlich an Prof. Schroeder-Heister zu stellen.

 

Der Antrag muß Name, Vorname, Geburtsdatum, Matrikelnummer (wenn vorhanden) und Bezeichnung des ersten Hauptfachs enthalten. Wenn keine vorherige persönliche Beratung erfolgt ist, wird davon ausgegangen, daß die Zuweisung des Musterstudienplans gewünscht wird. Die Zuweisung des Musterstudienplans stellt den Regelfall dar.

 

Hinweis zur Orientierungsprüfung: Die Regelung zur Orientierungsprüfung im Studienplan gilt nur für den Fall, daß die Prüfungsordnung für das erste Magisterhauptfach es zuläßt, daß die Orientierungsprüfung im zweiten Hauptfach abgelegt wird.

 

Antrag bei der 'Hauptfakultät': Für die Zulassung zu einem Magisterstudiengang mit Informatik als zweitem Hauptfach muß gegebenenfalls ein Antrag bei der Fakultät des ersten Hauptfachs gestellt werden, dem die Genehmigung der Informatik sowie der zugewiesene Studienplan beizufügen ist. Bitte ziehen Sie dazu die Magisterprüfungsordnung der jeweiligen Fakultät heran.

 

Hinweis zu möglicher Fehlinformation: Es ist leider wiederholt vorgekommen, daß von anderer Seite (einschließlich Zulassungs- und Beratungsstellen der Universität Tübingen) Studierenden mitgeteilt wurde, die Wahl von Informatik als zweitem Magisterhauptfach sei nicht möglich. Diese Auskunft ist nicht korrekt. Es gibt zwar keine Prüfungsordnung wie für Informatik als Nebenfach in Magisterstudiengängen. Der individuelle Studienplan, der in der Regel so lautet wie vorstehend beschrieben, fungiert jedoch wie eine Prüfungsordnung, indem er festlegt, welche Leistungen zu erbringen sind.

 

Verfahren bei der Zwischenprüfung

Für die Zwischenprüfungsklausuren (= Vordiplomsklausuren) melden Sie sich im Prüfungssekretariat Informatik (Frau Sabrowski) an. Die maßgeblichen Regelungen werden jeweils vor der Klausur durch Aushang bekanntgegeben. Nach Benotung der Klausur erhält Prof. Schroeder-Heister eine Mitteilung über das Ergebnis. Sobald Sie alle für das Bestehen der Zwischenprüfung erforderlichen Klausuren mit Erfolg absolviert haben, stellt Prof. Schroeder-Heister eine Zwischenprüfungsbescheinigung aus. In begründeten Fällen kann auch eine Bescheinigung über eine einzelne Zwischenprüfungsklausur ausgestellt werden.

 

Anmeldung zur Magisterprüfung

Die Anmeldung zur Magisterprüfung erfolgt in der Fakultät des (ersten) Hauptfaches, im folgenden "Hauptfakultät" genannt. Das Verfahren ist je nach Hauptfakultät etwas unterschiedlich. In jedem Fall ist es so, daß die Informatik gegenüber der Hauptfakultät bescheinigen muß, daß Sie die Prüfungsvoraussetzungen im Fach Informatik erfüllen. Manche Fakultäten stellen dazu ein Formular bereit. Wenn Sie mit diesem Formular und den entsprechenden Unterlagen (Zwischenprüfungsbescheinigung sowie Scheine, die gemäß Prüfungsordnung / Studienplan erforderlich sind) zur Beratung kommen, prüft Prof. Schroeder-Heister die Unterlagen und unterzeichnet das Formular. Wenn die Hauptfakultät kein Formular bereitstellt, stellt Prof. Schroeder-Heister eine entsprechende Bescheinigung aus. Nach derzeitigem Kenntnisstand geben die Neuphilologische Fakultät und die Fakultät für Kulturwissenschaften Formulare aus, während die Fakultät für Philosophie und Geschichte sowie die Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften eine von der Informatik formulierte Bescheinigung erwarten. Bitte prüfen Sie vor Anmeldung bei der Hauptfakultät, welche Regelungen bestehen.

 

Ansprechpartner

Ansprechpartner Informatik

Prof. Schroeder-Heister

Adresse

Universität Tübingen
Wilhelm-Schickard-Institut für Informatik
Sand 13
72076 Tübingen

Kontakt

Webseite

Ansprechpartner Hauptfakultäten

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Telefon

E-Mail

Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften

Fakultätsassistentin

Meike Rehburg

29 76857

meike.rehburg (at) uni-tuebingen.de

Fakultät für Kulturwissenschaften Prüfungsangelegenheiten

Ute Horack

29-76859

ute.horack (at) uni-tuebingen.de

Neuphilologische Fakultät

Fakultätsassistentin

Dr. Heike Winhart

29-76855

heike.winhart (at) uni-tuebingen.de

Philosophisches Seminar

Seminarassistent

Dietmar Koch

29-76852

dietmar.koch (at) uni-tuebingen.de

Historisches Seminar

Fakultätsassistent

Dr. Stefan Zauner

29-76854

stefan.zauner (at) uni-tuebingen.de