Regelungen zum Studienablauf - Informatik (Bachelor Nebenfach)

Viele geistes- und sozialwissenschaftliche Bachelor-Studiengänge der Universität Tübingen lassen Informatik als Nebenfach zu, wobei hier für das Nebenfach in der Regel Leistungen im Umfang von 60 LP zu erbringen sind. In manchen Fällen ist dabei bei der Fakultät des Hauptfaches ein entsprechender Antrag auf Zulassung des Nebenfachs Informatik zu stellen.

 

Die erforderlichen Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen ergeben sich aus der derzeit gültigen Prüfungs- und Studienordnung.

 

Die Anforderungen im Nebenfach Informatik lauten damit wie folgt:

 

  1. Informatik I (8 LP)
  2. Informatik II (8 LP) oder Theoretische Informatik [Informatik III] (8 LP)
  3. insgesamt 16 LP nach freier Wahl aus folgenden Optionen:
  • Informatik II (8 LP) (sofern nicht bereits unter b) gewählt)
  • Theoretische Informatik [Informatik III] (8 LP) (sofern nicht bereits unter b) gewählt)
  • Technische Informatik I (8 LP), Technische Informatik II (8 LP)
  • Algorithmen (8 LP)
  • Mathematik I (sofern diese nicht im Hauptstudium belegt werden muss)
  • Praktikum (8 LP) aus einer der folgenden Optionen:
    • Basispraktikum Technische Informatik (8 LP)
    • Programmierpraktikum (8 LP)
  • Wahlpflichtmodul Informatik (20 LP)
  •  

    Dabei gehören zu den Optionen im Wahlpflichtmodul Informatik auch die unter c) genannten Veranstaltungen, sofern sie nicht bereits unter c) gewählt wurden.