Prüfungssekretariat
Das Prüfungssekretariat ist zuständig für die Bearbeitung von Prüfungsangelegenheiten. Darunter fallen z. B. die Verwaltung der erbrachten Leistungen der Studierenden, die Anmeldung zu Prüfungen und die Ausstellung von Zeugnissen. Ebenso können Anträge zur Anerkennung von Prüfungsleistungen, die z. B. an einer ausländischen Universität erbracht wurden oder Anträge zu einer Fristverlängerung an das Prüfungssekretariat gerichtet werden. Anträge müssen generell in schriftlicher Form gestellt werden.
Mitarbeiterinnen und Zuständigkeiten
Prüfungssekretariat | Mitarbeiterin |
|---|---|
Anerkennungsfälle Bioinformatik, Informatik, Medieninformatik, Kognitionswissenschaft | |
Anerkennungsfälle Psychologie, Kognitionswissenschaft | |
Bioinformatik: Bachelor, Diplom, Master | |
Informatik: Bachelor, Bachelor Nebenfach | |
Informatik: Diplom, Magister, Master | |
Informatik: Lehramt | |
Kognitionswissenschaft: Bachelor | |
Medieninformatik: Bachelor | |
Psychologie: Bachelor, Diplom, Magister Nebenfach |

